ISEK Teil II, Projekt 6.2
Die Spielplätze und –flächen im Stadtgebiet sind auf ihre Tauglichkeit hin zu untersuchen. Überalterte Flächengestaltung und Spielgeräte müssen mit einer zeitgemäßen und bedarfsgerechten Überarbeitung versehen werden. Dabei sind Aufenthaltsbereiche für Eltern, Verschattungsmöglichkeiten, Abfallbehälter und grundsätzlich die Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
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